Internationales Steuerrecht

Wir sind international ausgerichtet. Zu allen Rechts- und Steuerangelegenheiten mit internationalem Bezug bieten wir umfassende und einheitliche Beratung und Vertretung an.


Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Fragen zur Besteuerung von grenzüberschreitenden Aktivitäten mit Bezug zu Deutschland.

Wir bieten unseren Klienten sowohl «Inbound-Beratung» als auch «Outbound-Beratung» an. Denn die Kanzlei betreut sowohl Aktivitäten von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Privatpersonen mit Auslandsbezug, als auch wirtschaftliche Aktivitäten von ausländischen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland.

Unser Leistungsangebot in diesem Spezialgebiet umfasst u.a.:

  • Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendungen (Global Mobility Management)
  • Besteuerung von Grenzgängern und Expatriates
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen bei Auslandseinkünften oder beschränkter Steuerpflicht in Deutschland und Abzugsbesteuerung
  • Vertriebsaktivitäten, insbesondere von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im Ausland
  • Besteuerung von Tochtergesellschaften und Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften und Unternehmen in Deutschland
  • Rechtliche und steuerliche Beratung bei Immobilieninvestitionen mit Auslandsbezug
  • Beratungen zum Außensteuerrecht (Außensteuergesetz), insbesondere Wegzugsbesteuerung, erweitere beschränkte Steuerpflicht und Zwischengesellschaften
  • Grenzüberschreitende Erb- und Schenkungsfälle und Internationales Erbrechts
  • Begleitung von Betriebsprüfungen mit Auslandsbezug
  • Beratung von Emigrationen aus Deutschland (Wegzugsbesteuerungen) und Immigrationen nach Deutschland
  • Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Verrechnungspreisdokumentationen bei verbundenen Unternehmen und Betriebsstätten mit Auslandsbezug
  • Grenzüberschreitende Umwandlungssachverhalte
  • Steuerplanungsberatung und Optimierung von Unternehmensstrukturen mit Auslandsbezug
  • Grenzüberschreitendes Sozialversicherungsrecht