Dunkle Wolken am Horizont für Immobilienerwerber in den Niederlanden?
Derzeit gilt in den Niederlanden für Immobilien bei der Grunderwerbsteuer ein Regeltarif von 6%. Für Wohnimmobilien besteht ein reduzierter Tarif von 2% und dies unabhängig von der Art der Nutzung (eigene Wohnung, Vermietungsimmobilen oder Zweitwohnungen, wie auch gemischt genutzte Ferienhäuser). Dies ist insbeondere aus deutscher Sicht ein vergleichbar moderater Tarif.
In den Niederlanden wurde ein neuer Gesetzentwurf im niederländischen Jahressteuergesetz 2021 eingebracht, welcher die Grunderwerbsteuer deutlich verändern soll. Die unterschiedlichen Tarife sind dann noch stärker von der Art der Nutzung abhängig. Hier ein Überblick über die geplanten Maßnahmen und die Folgen für Investoren, insbesondere aus Deutschland:
- Der Regeltarif steigt auf 8%.
- Ersterwerber bis 35 Jahre („Starters“) erhalten für den Erwerb einer Immobilie zur Eigennutzung eine einmalige Freistellung von der niederländischen Grunderwerbsteuer auf 0%.
- Der reduzierte Tarif von 2% soll erhalten bleiben, gilt aber nur für Immobilienerwerbe zur sogenannten permanenten Bewohnung. Dies ist gemäß dem Gesetzentwurf als ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken als Erstwohnsitz zu verstehen und betrifft die Immobilien, die in der niederländischen Einkommensteuer unter die Box 1 fallen (eigen woning).
- Der Erwerb von Wohnimmobilien zu anderen Zwecken, wie die Vermietung oder der Kauf von Zweitwohnungen unterliegen nach dem Gesetzentwurf dann dem Regeltarif von 8% (statt bisher 2%!). Dies betrifft dann alle Wohnungen, die in der Einkommensteuer in der niederländischen Box 3 mit dem Vermögenswert (WOZ) besteuert werden (tweede woning).
Fazit:
Der Gesetzesentwurf bedeutet eine Erhöhung von derzeit 2% auf 8% für Investoren, die in den Niederlanden Wohnimmobilien erwerben. Dies betrifft sowohl Investorengesellschaften auf dem niederländischen Wohnungsmarkt wie auch private Käufer von Zweit- oder Ferienimmobilien in den Niederlanden.
Ebenso betrifft die geplante Änderung der niederländischen Grunderwerbsteuer ab 2021 andere Immobilienübertragungen in den Niederlanden, wie die Schenkung von niederländischen Immobilien innerhalb der Familie. Die Schenkung von Immobilien unterliegt in den Niederlanden auch dann der Grunderwerbsteuer, wenn dies innerhalb der Familie (Ehegatten oder Kinder) erfolgt. Bislang galt auch hier der reduzierte Tarif von 2%, der nach den Gesetzesplänen für Zweitimmobilien aber entfällt und somit der Regeltarif von 8% gilt. Von der niederländischen Grunderwerbsteuer befreit sind nur die Übertragung aufgrund von Erbfällen.
Handlungsempfehlung:
Die Erhöhung bei Immobilieninvestitionen für ausländische Investoren, die nicht eine Hauptwohnung zu eigenen Wohnnutzung erwerben beläuft sich gemäß dem Gesetzentwurf von 2% auf 8% und bedeutet eine erhebliche Preissteigerung des Investitionsvolumens. Wer als Käufer bereits die konkrete Absicht hat, eine Immobilie in den Niederlanden zu erwerben, sollte dies noch im Jahr 2020 vollziehen. Gleiches gilt auch für vorweggenommene Übertragungen innerhalb der Familie. Maßgebliches Datum für die niederländische Grunderwerbsteuer ist das Datum der notariellen Übertragung und nicht der Zeitpunkt der Unterschrift des Kaufvertrages.
Wenn Sie eine Immobilieninvestition in den Niederlanden planen, finden Sie hier weitere Informationen, auch über mein Beratungsangebot auf diesem Gebiet. Sprechen Sie mich gern hierauf unverbindlich an!