Änderungen der niederländischen Box 3 ab 2021 geplant – Freibetrag für Immobilieneigentümer steigt auf EUR 50.000, der Steuersatz auf 31%

Im Gesetzentwurf zur Änderung der niederländischen Box 3 durch das Jahressteuergesetz 2021 wird derzeit vorgeschlagen, die Besteuerung so zu ändern, dass kleinerer Sparer noch stärker entlastet werden. Das steuerfreie Vermögen (Vermögensfreibetrag) wird nochmal deutlich von derzeit 30.846 € (2020) auf 50.000 € erhöht. Ist das Kapital niedriger als das steuerbefreite Vermögen, wird wie bisher keine Box 3-Abgabe fällig. Um diese Steuermaßnahme teilweise zu finanzieren, soll der Steuersatz in der niederländischen Box 3 ab 2021 auf 31% erhöht werden.

Zudem sollen die gesetzlich vorbestimmte Rendite und Vermögensklassen ab 2021 neu festgelegt werden:

Vermögensscheibe Vermögenswert Box 3 Rendite „Sparanteil“ (sparen) Rendite „sonstiges Vermögen“ (beleggen) Belastung (gemitttelt)
(nach Freibetrag und Schulden) 0,03% 5,69%
1 bis 100.000 € 67% 33% 0,95%
2 100.000 – 1.000.000 € 21% 79% 1,40%
3 ab 1.000.000 € 0% 100% 1,76%

 

Hintergrundinformationen:

In der niederländischen Box 3 werden bestimmte Vermögenswerte, aus denen potenziell Einkünfte erzielt werden können, mit einer fiktiven, vom Gesetzgeber festgelegten Rendite besteuert. Hierunter fallen insbesondere Immobilien, die nicht als Hauptwohnung dienen, aber auch Bankguthaben, Streubesitzbeteiligungen oder Kryptowährungen und sonstige Wertgegenstände., vielmehr wird ein fiktiver Erfolg gewinnbesteuert. Neben dem genannten persönlichen Freibetrag können auch Schulden abgezogen werden, im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie und der sonstigen Vermögensgegenstände aufgenommen worden sind.

Für die Rendite wird das Vermögen in 3 Vermögensscheiben eingeteilt. Diese werden in den ersten beiden Scheiben pauschal in einen Sparanteil mit niedriger Rendite und einem sonstigen Vermögensanteil mit höherer Rendite aufgeteilt. Ab der 3. Vermögensscheibe gilt nur noch die höhere Rendite. Dies soll sicherstellen, dass kleinere Sparguthaben in den Niederlanden möglichst niedrig belastet werden.

 

Fazit:

Das Prinzip der Box 3 als Sammelbecken für Vermögen, welche über fiktive Einkünfte besteuert werden, bleibt unverändert. Die Erhöhung des niederländischen Vermögensfreibetrages auf € 50.000,00 wird durch die gleichzeitig geplante Erhöhung des Steuersatzes in der Box 3 durch den niederländischen Fiskus auf 31% und den geplanten Veränderungen der Vermögensklassifizierungen wieder beseitigt. Günstiger werden nach dem Willen des Gesetzgebers kleinere Vermögenswerte besteuert. Für insbesondere höherwertigere Immobilienwerte dürfte nach dem Gesetzentwurf ab 2021 eine deutlich höhere Belastung anfallen.