Grenzüberschreitende Aktivitäten von Unternehmen und Freiberuflern führen sehr schnell zur Umsatzbesteuerung und ergänzenden Meldepflichten in verschiedenen Ländern. Dies gilt zum einen bei der Lieferung oder dem Bezug von Waren in andere Länder oder der Einfuhr von Waren für den freien Warenverkehr innerhalb der EU in einem Hafen außerhalb Deutschlands. Aber auch bei der Erbringung von Dienstleistungen ist es aufgrund des freien Dienstleistungverkehrs und dem Zusammenwachsen von Wirtschaftsräumen heutzutage gängig, dass Kunde oder Lieferant aus verschiedenen Ländern stammen und das Einzugsgebiet eines Unternehmens nicht an der Grenze endet.
Unser Leistungsangebot in diesem Spezialgebiet umfasst u.a.:
- Prüfung und Beratung von Lieferketten, insbesondere bei Waren- und Dienstleistungsaustausch innerhalb der Mitgliedstaaten der EU
- Prüfung und Erstellung von Lieferverträgen (mit und ohne INCOTERMS) unter Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen Folgen
- Übernahme und Koordination der steuerlichen Deklarationspflichten aus den bestehenden oder neu eingerichteten Lieferketten in Deutschland und über lokale Kooperationspartner in den jeweilig betroffenen Ländern
- Umsatzsteuerliche Registrierung und Abwicklung bei Montage- oder Bauarbeiten im anderen Land
- Betreuung von deutschen Umsatzsteuersonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschauen, insbesondere mit Auslandssachverhalten