Beratung Internationales Steuerrecht

Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Besteuerung von grenzüberschreitenden Aktivitäten mit Bezug zu Deutschland. Hier betreut die Kanzlei sowohl Aktivitäten von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Privatpersonen mit Auslandsbezug (Inbound-Beratung) als auch wirtschaftliche Aktivitäten von ausländischen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland (Outbound-Beratung). Die Kanzlei bietet zu allen  Rechts- und Steuerangelegenheiten mit internationalem Bezug umfassende und einheitliche Beratung und Vertretung an:
  • Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendungen (Global Mobility Management)
  • Besteuerung von Grenzgängern und Expatriates
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen bei Auslandseinkünften oder beschränkter Steuerpflicht in Deutschland und Abzugsbesteuerung
  • Vertriebsaktivitäten, insbesondere Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im Ausland
  • Besteuerung von Tochergesellschaften und Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften in Deutschland
  • Rechtliche und steuerliche Beratung bei Immobilieninvestitionen mit Auslandsbezug
  • Beratungen zum Außensteuerrecht (Außensteuergesetz), insbesondere Wegzugsbesteuerung, erweitere beschränkte Steuerpfllicht und Zwischengesellschaften
  • Grenzüberschreitende Erb- und Schenkungsfälle und Internationales Erbrecht (Besteuerung von Auslandsvermögen oder Verlageruung des Wohnsitzes)
  • Begleitung von Betriebsprüfungen mit Auslandsbezug
  • Beratung von Emigrationen aus Deutschland (Wegzugsbesteuerungen) und Immigrationen nach Deutschland
  • Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Verrechnungspreisdokumentationen bei verbundenen Unternehmen und Betriebsstätten mit Auslandsbezug
  • Grenzüberschreitende Umwandlungssachverhalte
  • Steuerplanungsberatung und Optimierung von Unternehmensstrukturen mit Auslandsbezug
  • Grenzüberschreitendes Sozialversicherungsrecht