Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Besteuerung von grenzüberschreitenden Aktivitäten mit Bezug zu Deutschland. Hier betreut die Kanzlei sowohl Aktivitäten von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Privatpersonen mit Auslandsbezug (Inbound-Beratung) als auch wirtschaftliche Aktivitäten von ausländischen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland (Outbound-Beratung).
Die Kanzlei bietet zu allen Rechts- und Steuerangelegenheiten mit internationalem Bezug umfassende und einheitliche Beratung und Vertretung an:
- Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendungen (Global Mobility Management)
- Besteuerung von Grenzgängern und Expatriates
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen bei Auslandseinkünften oder beschränkter Steuerpflicht in Deutschland und Abzugsbesteuerung
- Vertriebsaktivitäten, insbesondere Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im Ausland
- Besteuerung von Tochergesellschaften und Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften in Deutschland
- Rechtliche und steuerliche Beratung bei Immobilieninvestitionen mit Auslandsbezug
- Beratungen zum Außensteuerrecht (Außensteuergesetz), insbesondere Wegzugsbesteuerung, erweitere beschränkte Steuerpfllicht und Zwischengesellschaften
- Grenzüberschreitende Erb- und Schenkungsfälle und Internationales Erbrecht (Besteuerung von Auslandsvermögen oder Verlageruung des Wohnsitzes)
- Begleitung von Betriebsprüfungen mit Auslandsbezug
- Beratung von Emigrationen aus Deutschland (Wegzugsbesteuerungen) und Immigrationen nach Deutschland
- Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
- Verrechnungspreisdokumentationen bei verbundenen Unternehmen und Betriebsstätten mit Auslandsbezug
- Grenzüberschreitende Umwandlungssachverhalte
- Steuerplanungsberatung und Optimierung von Unternehmensstrukturen mit Auslandsbezug
- Grenzüberschreitendes Sozialversicherungsrecht